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Unterstützungserklärung für den Ökumenischen Patriarchen

Mit großer Betroffenheit nahmen die Teilnehmenden eines wissenschaftlichen Symposions an der Universität Graz am 28. Juli 2007 die Nachricht auf, dass dem griechisch-orthodoxen, im Fanar in Istanbul residierenden Patriarchen Bartholomaios, der Gebrauch seines Ehrentitels „ökumenischer Patriarch“ innerhalb der Türkei verboten wurde.

Im Namen zahlreicher Einzelpersonen, wie etwa des Grazer Altbürgermeisters Alfred Stingl, halten die unterzeichnenden Organisationen (die Katholisch-Theologischen Fakultäten der Universitäten in Graz, Salzburg und Wien, das Ökumenische Forum christlicher Kirchen in der Steiermark und die Stiftung Pro Oriente in Graz) gemeinsam fest:

Das von einem türkischen Gericht ausgesprochene Verbot übergeht unseres Erachtens eine mehr als tausendjährige Geschichte sowie die sehr bedeutende internationale Ausstrahlung des „Patriarchates von Konstantinopel“, und es wird von vielen Menschen in Europa (sowohl von Griechisch-Orthodoxen als auch von anderen Christen und Christinnen) als eine Verletzung ihrer religiösen Gefühle empfunden.

Die Freiheit der religiösen Überzeugungen, die kulturellen Traditionen der Religionen und damit der Menschenrechte stellen sehr hohe Grundwerte dar. Sie gelten für alle und dürfen nicht durch Gerichtsentscheide einem Verbot unterzogen werden. Wir ersuchen freundlich doch dringend darum, eine Revision dieses Verbotes in die Wege zu leiten.

Für die Katholisch-Theologische Fakultät der Karl-Franzens-Universität Graz               
der Dekan: Univ.-Prof. Dr. Rainer Bucher                      

Für die Stiftung „Pro Oriente“, Sektion Graz
der Obmann: Univ.-Prof. Dr. Basilius Groen

Für das Ökumenische Forum christlicher Kirchen in der Steiermark
der Vorsitzende: Superintendent Mag. Hermann Miklas


28.07.2007

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